Sozialrecht

Im Regelfall wird das Sozialrecht vor allem mit der Sozialhilfe und Hartz IV in Verbindung gebracht. Das Sozialrecht ist mehr als das.


Wenn Arbeitslosigkeit eintritt, wenn man auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, wenn die Krankenkasse Behandlungskosten nicht übernehmen will, wenn Angehörige pflegebedürftig werden oder der Rententräger eine Erwerbsminderung nicht anerkennt - immer dann geht es um Sozialrecht und die Klärung sozialrechtlicher Ansprüche.


Das Recht der Sozialversicherung:


· Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)


· Krankenversicherungsrecht


· Rentenrecht (Erwerbsminderungs- und Altersrente etc.): Alters- und Erwerbsminderungsrente, Altersrente für Landwirte, Versicherungspflicht, Beitragsrecht, Prüfung der Versicherungszeiten, Beratung bei Betriebsprüfungen

· Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten)

· soziales Entschädigungsrecht (OEG, Soldatenversorgung, Kriegsoferversorgung, BVG etc.),

· Pflegeversicherung

· Schwerbehindertenrecht, Rehabilitationsrecht: Arbeitsrecht für schwerbehinderte Arbeitnehmer (besonderer Kündigungsschutz nach SGB IX, Präventionsverfahren vor Integrationsämtern, betriebliches Eingliederungsmanagement, Zustimmungsverfahren etc.), Beratung der Schwerbehindertenvertretung, Feststellung eines Grades der Behinderung, Verfahren zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

· Sozialhilferecht (SGB XII)

· Kindergeld

· Elterngeld, Beitragsrecht für Versicherte etc...

 

 

 

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